Praxis & Honorar

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt für mich mit Offenheit – auch wenn es um das Thema Kosten geht. Daher finden Sie im Folgenden alle Details zur Höhe des Praxishonorars und zu den möglichen Erstattungen. Bei Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Allgemeines

  • Neben den persönlichen Terminen in meiner Praxis biete ich auch telefonische oder videogestützte Beratungen an. Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine ausschließlich online stattfindende Begleitung wünschen, buchen Sie bitte vorab mein kostenloses Informationsgespräch. In diesem Gespräch klären wir, ob Ihr Anliegen für eine Online-Begleitung geeignet ist oder ob zunächst ein Vor-Ort-Termin bzw eine weitere Abklärung erforderlich ist.

    Sicher und datenschutzkonform per Video

    Für meine Online-Termine nutze ich die KBV-zertifizierte Videosprechstunde MeetOne. Die Plattform ist DSGVO-konform und wird in Deutschland entwickelt sowie gehostet. So können auch online Gespräche in einem geschützten und für den Gesundheitsbereich konzipierten Rahmen stattfinden.

  • Bezahlung vor Ort nach der Behandlung per EC-Karte oder in bar. Gerne auch per Überweisung vorab.

    Bezahlung für Online Termine Überweisung gegen Rechnung vorab.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten auch steuerlich geltend gemacht werden. Diesbezüglich kann eine Steuerberater Auskunft geben.

  • Eventuell entstehende Laborkosten bespreche ich vorab mit Ihnen und diese werden Ihnen dann direkt vom Labor in Rechnung gestellt.

Termine

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich in meiner Praxis ausschließlich mit fester Terminvergabe arbeite.

Eine Auswahl verfügbarer Termine können Sie direkt über den Button „Termin online buchen“ vereinbaren. Darüber hinaus sind nach individueller Absprache weitere Termine möglich.

Dies gilt insbesondere für meinen Praxisstandort Pfungstadt. Hier können nach Absprache zusätzliche Termine – gegebenenfalls auch samstags – vereinbart werden.

Sollte online kein passender Termin für Sie dabei sein, melden Sie sich gerne bei mir telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Bitte geben Sie stets Ihre Telefonnummer an, damit ich Sie erreichen kann.

Sie haben die Möglichkeit 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abzusagen. Danach fällt ein Ausfallbetrag von 45,00 Euro an.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen meiner Sorgfaltspflicht und gesetzlicher Bestimmungen es notwendig sein kann, dass ich Sie zunächst an einen Arzt verweise. In medizinischen Notfällen rufen Sie bitte sofort ärztliche Hilfe unter 112 bzw. 116117.

Honorar für
gesetzlich Versicherte, ohne Zusatzversicherung/Selbstzahler

150€

Erstanamnese ca. 90 Minuten

Erstanamnese inkl. Sichtung der Vorbefunde und Erstellung eines individuellen Therapieplanes.

120€

Ersttermin Körperarbeit ca. 90 Minuten

Körperorientierte Erstanamnese mit Blick auf Haltung, Beckenboden und Tiefenmuskulatur. Erste Übungen inkl. Plan für Zuhause.

22€

Folgetermin je angefangene 15 Minuten

Für Therapieplanbesprechung, Fragen – Online, Telefon oder E-Mail im Rahmen einer Behandlung.

85€

Folgetermin Körperarbeit 60 Minuten

Regulärer Folgetermin mit aktivem Üben 60 Minuten

Strukturierte Körpertherapie-Begleitung

Für manche Beschwerden kann eine kontinuierliche Begleitung sinnvoll sein. Daher biete ich im Bereich der Körperarbeit auch eine strukturierte Begleitung über drei Termine an.

Diese Form der Begleitung eignet sich insbesondere bei Beschwerden rund um Haltung, Körpermitte und Beckenboden.

1 x Ersttermin Körperarbeit 90min

2 x Folgetermine Körperarbeit je 60min

Übungen für Zuhause und Integration in den Alltag

Gesamt: 270€

Honorar für
Privatversicherte, Beihilfeempfänger und Zusatzversicherte

Die Abrechnung meiner Leistung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Je nach Vertrag übernehmen private Krankenversicherungen, Beihilfstellen oder private Zusatzversicherungen ganz oder teilweise die Kosten.

Welche Leistungen erstattet werden, hängt von Ihrem persönlichen Tarif. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen und Beiträge erstattet werden. Die Behandlungskosten sind unabhängig einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung in voller Höhe zu begleichen.

Die Gebührenordnung (Gebüh) ist aus dem Jahr 1985 und seitdem, trotz gestiegener Kosten und Inflation, nicht angepasst worden. Aus diesem Grund übersteigen meine Preise teils die Höchstsätze der Gebührenordnung und sind selber zu tragen. Abrechnungen für private Kassen und Zusatzversicherungen auf Basis der Gebüh können auf Nachfrage erstellt werden.

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